Detmold (dts) - Das Urteil im Missbrauchsfall Lügde wird rechtskräftig. Die Frist zum Einlegen der Revision läuft zwar erst am Donnerstag um Mitternacht ab, aber sowohl die beiden Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft teilten auf Nachfrage des "Westfalen-Blatts" mit, kein Rechtsmittel ...

Kommentare

(5) DerTiger · 11. September 2019
@4: Und schaust Du einfach hier: <link> Aber wir werden, wie gesagt, jetzt ECHT juristisch. Hat mit den News nimmer viel zu tun. :-)
(4) k293295 · 11. September 2019
@3: Guggsde bitte <link>
(3) DerTiger · 11. September 2019
@2: Doch, der BGH kann auch das Strafmaß ändern, wenn es die Strafzumessung als fehlerhaft erachtet. Aber das wird jetzt schon sehr rechtstheoretisch. :-)
(2) k293295 · 11. September 2019
@1: Bei einer Revision gehts nicht um das Strafmaß sondern nur um Rechtsfehler in der Verhandlung und im Urteil. Die Verteidiger mussten ihren Mandanten erklären, dass das Urteil wasserdicht und eine Revision aussichtslos ist.
(1) Grizzlybaer · 11. September 2019
Die wollen das Urteil annehmen! Respekt!
 
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