Berlin (dts) - Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die laut Koalitionsvertrag Vorschläge zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz unterbreiten soll, hat sich auf ein gemeinsames Votum verständigt - allerdings mit drei verschiedenen Varianten. Das berichtet das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" ...

Kommentare

(1) DerTiger · 07. November 2019
Wer sollte sich ernsthaft gegen eine solche GG-Änderung stellen? Interessant ist wohl eher, welche der drei Varianten es wird. Wer übrigens alle drei Varianten unfallfrei laut vorlesen kann, bekommt ne Frei-Fanta (kein Bier für Kinder! :-p)
 
Suchbegriff

Diese Woche
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News