Berlin (dts) - Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) kann in Deutschland künftig auch Rückrufe für Fahrzeuge anordnen, für die es keine Typgenehmigung erteilt hat. Das regelt eine neue EU-Verordnung, die zum 1. September 2020 in Kraft treten soll, berichtet das Nachrichtenmagazin Focus. Bislang hat das KBA ...

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