Der Paragraph, der bei Böhmermann gezogen wurde, existiert ja meiner Erinnerung nach nicht mehr. Insofern handelt es sich wohl maximal um eine stinknormale Beleidigung, wenn das Gericht das auch so sehen sollte.
Ich bin alles andere, als ein Erdogan-Fan, aber die Äußerung von Kubicki war ein absoluter Griff in's Klo. Soweit darf sich ein gewählter Politiker nicht gehen lassen. Das ist einfach nur Gossensprache und das geht garnicht!
@2
weil er als ein kleines Nagetier bezeichnet wurde. Und ich vermute die Klage bezieht sich auf da abwertende "klein", weil dem Rest kann man ja kaum wiedersprechen.
Dem Böhmermann hat seine "Ziegenficker"Betitelung auch nicht geschadet und die Kanalratte kann man auslegen wie man will,da wird dem Kubicki bestimmt was einfallen,schliesslich ist er selbst Anwalt und kennt sich mit Unterirdischem gut aus.Der weiss wie man im Müll herum wühlt.