Berlin (dts) - Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) droht wegen seiner jüngsten Äußerungen über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan ein Strafverfahren. Das berichtet der "Spiegel". Der FDP-Politiker hatte Erdogan bei einem Wahlkampfauftritt in Hildesheim als "kleine Kanalratte" […] mehr

Kommentare

7Emelyberti30. September 2022
@6 Findige Anwälte finden immer etwas,man muss nur andere Paragraphen"umdenken".Warten wir es ab,da kommt mit Sicherheit wieder was zum"tot lachen".
6tastenkoenig30. September 2022
Der Paragraph, der bei Böhmermann gezogen wurde, existiert ja meiner Erinnerung nach nicht mehr. Insofern handelt es sich wohl maximal um eine stinknormale Beleidigung, wenn das Gericht das auch so sehen sollte.
5nadine211330. September 2022
Ich bin alles andere, als ein Erdogan-Fan, aber die Äußerung von Kubicki war ein absoluter Griff in's Klo. Soweit darf sich ein gewählter Politiker nicht gehen lassen. Das ist einfach nur Gossensprache und das geht garnicht!
4hichs30. September 2022
@2 weil er als ein kleines Nagetier bezeichnet wurde. Und ich vermute die Klage bezieht sich auf da abwertende "klein", weil dem Rest kann man ja kaum wiedersprechen.
3Emelyberti30. September 2022
Dem Böhmermann hat seine "Ziegenficker"Betitelung auch nicht geschadet und die Kanalratte kann man auslegen wie man will,da wird dem Kubicki bestimmt was einfallen,schliesslich ist er selbst Anwalt und kennt sich mit Unterirdischem gut aus.Der weiss wie man im Müll herum wühlt.
2schnallnix30. September 2022
wieso klein?
1hichs30. September 2022
Voll der Alman-move vom Erdo. Immer gleich Anwalt. Weil klein ist er ja nicht.