Trier (dpa) - Im Fall des mutmaßlichen Kinderschänders «Christoph» werden immer weitere Einzelheiten bekannt. Gegen den Mann, der sich gestern den Behörden gestellt hatte, lief bereits 2006 ein Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Das gab die Staatsanwaltschaft Trier bekannt. Das ...

Kommentare

(2) mitch_s · 07. August 2009
Gibt es 100%ige Beweise? Ja? Weg mit dem Täter! Wozu noch Aussagen der Opfer? Die haben doch schon gelitten!
(1) k293295 · 07. August 2009
Ja, die Befragung durch "feinfühlige Beamte" ist oft einfach widerlich, und das Opfer kommt sich vor, als würde es noch einmal vergewaltigt. Da es sich bei den Geschädigten um Jungs handelt, ist eine BeamtIN "nicht nowendig". Wer ein solches Verbrechen anzeigt, ist gut beraten, keine Fragen ohne Beistand (muß kein Anwalt sein) zu beantworten. Ohne Aussage steht die Polizei aber auf verlorenem Posten.
 
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