
Münster (dpa) - Im Rechtsstreit mit Betreibern von sozialen Netzwerken um das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zur Bekämpfung von Straftaten und Hassrede im Internet hat die Bundesrepublik erneut eine Niederlage hinnehmen müssen. Betreiber mit Sitz in EU-Mitgliedsstaaten können nicht dazu ...