Kommentare
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33 Ich hab ja geschrieben, dass ich es tun würde, weg sehen und nichts sagen - wahrscheinlich, aber bewusst Menschen töten - das kann ich nicht. Ich denke man muss erst einmal in dieser Zwangssituation sein, um das beurteilen zu können, wie weit man bereit ist zu gehen. Deshalb habe ich geschrieben "bis zu einem gewissen Punkt".
Das schlimme ist der anschließende Umgang der Täter damit. Freiwillig dabei gewesen sein wollte glaube ich nur noch Hess.
(Fast) jeder von uns wäre mehr oder weniger dabei gewesen. Das ist kein Problem für mich. Für mich ist ein Problem der anschließende Umgang damit. Gezwungen geswesen (z.B. Albers) lustig fruchtig dabei gewesen und anschließend geschwiegen (Schmidt, Rühmann, Grass etc.) dagegen gewesen und faktsch nichts gemacht (Strauß z.B.) tatsächlich aktiv Widerstand geleisten (Brandt / Wehner u.a.).
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32 Auch wenn du weißt, dass dann dein "letztes Stündlein" geschlagen hat?
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31 Ich denke die meisten würden es, je nach Mut, bis zu einem gewissen Punkt tun. Ich eingeschlossen!
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27 Die Minus Likes sind aber bestimmt nicht nur von Braun. Denn wie @
28,
29 schon schreibt, die Zeit damals war eine ganz Andere. Wenn du heute vor die Wahl gestellt würdest; solche Taten zu begehen oder zu unterstützen, wenn nicht droht dir der Tod. Wie würden sich die meisten von uns entscheiden?
Gedanke: müssten denn dann nicht analog auch ALLE Soldaten der DDR-Grenztruppe angeklagt werden, weil sie mit Schießbefehl auf Ihrem Wachturm waren und teilweise ja sogar unbescholtene Landsleute erschossen haben, nur weil diese aus dem Land wollten? Die wussten auch alle, was da geschieht...
Ich finde solche Prozesse auch lächerlich und maßlose Zeitverschwendung. Klar, die Täter von damals müssen bestraft werden - aber bitte auch wirklich diejenigen, die das initiiert und maßgeblich zu verantworten haben. Wie viele schon sagten: Mitmachen, oder selbst sterben war oft die Devise. Dieser Mann hat gegen Kriegsende gerade mal ein 3/4 Jahr Dienst auf einem Wachturm gemacht - durch die Wehrmacht dort eingeteilt. Er wird mit 17 kaum gesagt haben "ich will ein KZ bewachen"
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26 Ja, an den Likes/Dislikes kann man gut erkennen, aus welchem Lager der Bewerter kommt. Ich stehe aber zu meinem Kommentar.
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8 20 dislikes, wow, obwohl die aussage auch richtig ist, naja, die rechte brut bzw. blauen wieder...
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22 der geht nicht in den knast ! wer soll ihn pflegen !?
Die wirklich Schuldigen dieser Zeit haben sich (leider) alle schön feige durch Selbstmord oder Flucht der Verantwortung entzogen. Zumindest die meisten. Ich hätte gerne die führenden Personen vor Gericht gesehen. Jetzt hängt man die Kleinen.
haben die gerichte nicht genügend anderes zu tun????
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19 Auch die meisten Erwachsenen haben nicht widersprochen. Wer es getan hat ist meistens hingerichtet worden. Deshalb ist die Debatte ob Jugendstrafrecht oder nicht völlig Überflüssig. Er geht mindestens für 10 Jahre in den Knast und wird voraussichtlich diesen nicht lebend verlassen!
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18 Dazwischen war es 21, in der DDR bis 1950, in der Bundesrepublik bis 1975.
als mein opa heiraten wollte (anfang/mitte der 30') war es 21.
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15 Ich denke auch, mit 17 hat man in diesem System nicht widersprochen sondern gemacht, was von einem verlangt wurde. Ich glaube auch nicht, dass er damals wirklich verstanden, was er da tun musste.
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17 Die Volljährigkeit trat VOR 17. Februar 1875 mit 25 Jahren ein. Danach ab 18 Jahren.
Ich finde es macht schon einen Unterschied, ob jemand jugendlich oder erwachsen war... und damals galt man vermutlich erst mit 21 als erwachsen.
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14: krass tatsächlich.....wusste ich nicht......aber so ist anscheinend das Gesetz!!
Was da geschah ist schrecklich und darf nie wieder passieren. Doch damals hieß es, "mitmachen oder selbst sterben". Ein Onkel von mir ist "Fahnenflüchtig" geworden, er wurde erwischt und standrechtlich erschossen. Es hat nicht jeder den Mut sich den Befehlen zu widersetzen!
ja tu das mal! Haben die jetzt weggelassen. Der war zum Tatbeginn unter 18; sprich: Jugendsenat; sprich: Jugendhaft.
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11 Zumindest in NL und BE wehrt man sich gegen diese Renten, und sie werden -sofern DE die Namen auch rausrückt - stopp gesetzt. Leider weigert sich DE meistens die Namen der ausländischen SS-Kräften und Kollaborateure zu nennen. Dieses Jahr wurden in NL 27 solcher Renten stopp gesetzt, in BE 11.
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11: wieso Jugendrichter....hat sich der Text geändert oder seh ich das nur nicht? @
10: das lässt sich rausfinden....hab gegogelt in dem Link steht die Geschichte:
<link>
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8 das Mord nicht verjährt, ist nicht alt (früher 30,35 Jahre und das war gut so!), "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" unterliegen und unterlagen keiner Verjährung. Ein 93 jähriger vorm Jugendgericht mit der Aussicht auf Jugendhaft ist ein schlechter Scherz und macht uns - zu Recht - überall lächerlich. Das hat mit Vergangengheitsaufarbeitung nichts mehr zu tun! (zeitgleich laufen die Renten an die SS-Leute, die Hinterbliebenden Renten an deren Witwen etc. alle weiter...).
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9 War auch mein erster Gedanke, die Höchststrafe wäre ein richtig schlechtes Pflegeheim - Warum man solche Prozesse erst nach 74 Jahren quasi kurz vor dem Ende der Täter durchführt bleibt mir aber ein Rätsel
Falls er verurteilt wird spart er sich das Altenheim.
Man sollte sie bis zum letzten Atemzug jagen. Keiner sollte ungestraft unter die Erde gehen. Mord verjährt nicht, also auch nicht für ihn.
(6) k264420 · 17. Oktober 2019
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5: Ich hatte mit den Hinweis auf die evtl. Mitschuld der Eisenbahner nicht ihre Verurteilung gefordert. Ich wollte damit nur auf die unsinnige Praxis, alle denen man Beihilfe unterstellen kann, vor Gericht zu zerren, hinweisen. Es gibt doch genug rechte Straftäter, die man Verurteilen kann. Das wäre sinnvoller als die Verfolgung von NS-Zombies, bei denen die tatsächliche Mitschuld zweifelhaft ist.
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4 Bei den Bahnern sehe ich die Schwierigkeit zu überprüfen, ob für die Absehbar war, daß es am Ende auf Mord hinausläuft. Andere Straftatbestände, denen man denen vorwerfen könnte, sind ja verjährt. Und unsere Staatanwaltschaft hat nun wirklich besseres zu tun, als zu Ermitteln und Zeugen aufindig zu machen, die sich vielleicht noch daran erinnern, ob der Bahner mal eine Äußerung getätigt hat, aus der man entnehmen kann, daß er das gewußt hat. Die sterben ja eh schon während der Ermittlungen.
(4) k264420 · 17. Oktober 2019
Das sind alles nur Symbol-Prozesse. Man zerrt jetzt jeden NS-Zombie vor Gericht, weil die wahren Täter bereits verurteilt, nicht auffindbar oder bereits verstorben sind. Man könnte ja auch die Eisenbahner, die die Züge zu den KZ's gefahren haben, vor Gericht stellen, wenn kein anderer, die man verurteilen könnte, noch am Leben ist. Ich finde, daß hier der Begriff der Beihilfe aus politischen Motiven zu weiträumig ausgelegt wird.
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1: Nur weil er alt ist, heißt es nicht, daß er an Demenz erkrankt sein dürfte. Das bekommt man nicht automatisch im Alter! Und zum Grund des Prozesses: Mord verjährt nicht. Und wenn 25 Personen als Nebenkläger auftreten, kann man schlecht auf den Prozeß verzichten, selbst wenn die Staatsanwaltschaft dazu bereit wäre.
Der könnte theoretisch auch noch zu Sozialstunden verurteilt werden. Aber ich gehe mal von einer kurzen Hafstrafe aus. Anderes ist es bei Mord kaum möglich. Man sollte berücksichtigen, daß er mit 17 in so ein Regime geraten ist. Das ist anders als wenn jemand wirklich aus Eigenmotivation mordet. Ob das eine Haftstrafe wird, die unter 2 Jahren bleibt, weiß ich nicht, aber vielleicht ist es für den Angeklagten sogar besser, wenn es keine Bewährung gibt. Im Gefängnis ist es vermutlich sicherer.
Der Mann ist 93 Jahre...hat wohl etwas gedauert, um ihn zu finden oder was? Schauprozess ist wohl das richtige Wort hierfür...Wie und mit was wollen die denn den Tattergreis bestrafen? Wahrscheinlich hat er Demenz und weiß gar nix mehr davon.