(lifepr) Berlin, 29.09.2014 - Wird bei einer Scheidung der Versorgungsausgleich zwischen den Partnern wirksam ausgeschlossen, so darf das Finanzamt nicht steuerlich erfassen, wenn anstelle des Versorgungsausgleiches andere Ausgleichszahlungen von einem an den anderen Partner fließen. Dies ergibt ...

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