Kassel (dpa) - Das Bundessozialgericht stärkt die Position von Behörden, die bei ihrer Abschiebung unkooperativen Asylbewerbern Bargeld-Auszahlungen streichen. Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum hindere den Gesetzgeber nicht, Leistungen an eine Mitwirkungspflicht zu knüpfen. […] mehr

Kommentare

8naturschonen13. Mai 2017
@7 wohl wahr, viele verstehen alleine ihre Bescheide nicht und oft sind auch normale (zivile) Anwälte überfordert. Es gibt ein paar Profis, die ganz gut organisiert und spezialisiert sind und bundesweit Mandate annehmen, da kannst du gern Info bekommen per PN, wenn du brauchst - es geht oft per Mail oder What´sApp, also auch easy von zuhause aus
7SunnyBrB13. Mai 2017
@naturschoen Gebe dir vollkommen,recht viele lassen sich zu viel gefallen obwohl sie im Recht sind,das sehe ich gerade bei ner Bekannten.Da werden Leistungen gekürzt und gestrichen was das Amt gar nicht durfte.Problem in diesem Land ist,dir wird als Ottnormalbürger nicht erzählt wo du dich in diesen Fällen hinwenden kannst und es kommen viele zu mir direkt denen suche ich sowas im Internet raus sonst wären die hoffnugslos untergegangen.
6naturschonen13. Mai 2017
@5 so lange wir Milliarden mit Waffen verdienen dürfen auch Menschen zu uns kommen und ihr Leben mit allen Mitteln schützen und wenn deine Bekannten sich vernünftig wehren, dann bekommen sie zu 95 % sicher, was sie zum Leben brauchen, Ämter entscheiden nämlich oft falsch, weil sich die Deutschen alles gefallen lassen ..
5SunnyBrB13. Mai 2017
Richtig so,erscheinst du als Deutscher mal unentschuldigt beim Amt passiert dir das genauso.Kenne viele denen das so ging weil sie dachten ach das Amt zahlt schon,ne ne ne so einfach ist das dann nun auch wieder nicht.eine Mitwirkungspflicht hat jeder um seine derzeitige Situation zu verbessern.
4naturschonen13. Mai 2017
@3 wo kommt denn bloss so ein Quatsch her? Wenn er kooperativ wäre, wäre er abgeschoben worden und müßte wahrscheinlich um sein Leben bangen, egal ob er aus einem Kriegsgebiet kommt oder politisch verfolgt und nicht anerkannt wird - kann sein, er würde anerkannt, wenn er seine Identität preisgibt, aber da kann man eben nur hoffen...
3aladin2513. Mai 2017
@2 : Weil er Dreck am Stecken hat. Unverständlich ist, dass man solche Leute nicht einfach des Landes verweist. Er sollte doch einfach glücklich sein, dass Deutschland ihm Asyl gewährt, da muss ich doch kooperativ sein und darf nicht meine Identität verschweigen. Alles andere läuft doch nur auf Betrugsversuch hinaus!
2raro13. Mai 2017
Urteil richtig. Warum versucht ein angeblicher Asylant seine Herkunft zu verbergen?
1naturschonen12. Mai 2017
das Urteil ist noch gar nicht rechtskräftig, da wird bestimmt Verfassungsbeschwerde eingereicht