(lifepr) Düsseldorf, 25.11.2015 - Gemeinden dürfen die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht bei einseitigen Gehwegen auf die direkten Anlieger des Gehwegs beschränken. Im entschiedenen Fall ist der Antragsteller Anlieger einer Straße, die nur auf der seinem Anwesen zugewandten Seite über einen Gehweg ...