Wiesbaden (dpa) - Sie liefert wichtige Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Menschen im Deutschland: Die Erhebung für den Mikrozensus 2026 hat begonnen. Von Januar bis Dezember wird auch in diesem Jahr wieder ein Prozent der Bevölkerung per Zufallsverfahren ausgewählt und befragt. […] mehr

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1Kubscher26. Januar um 16:03
Wenn Sie den Mikrozensus nicht beantworten, drohen Ihnen Mahnungen und schließlich ein Zwangsgeld oder Bußgeld, da die Teilnahme gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 23 BStatG) und Verweigerung eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Zunächst erhalten Sie Mahnungen, bei anhaltender Weigerung können Zwangsgelder verhängt werden, die je nach Bundesland unterschiedlich hoch sein können (oft beginnend bei ca. 300 Euro) und bis zu 5.000 Euro betragen können, um die Auskunft durchzusetzen.