
Berlin, 10.12.2025 (PresseBox) - Seit dem 1. Januar 2022 sind Behörden sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts verpflichtet, für die Zustellung elektronischer Dokumente einen sicheren Übermittlungsweg bereitzustellen. Das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) spielt
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