"Im Sommer vergangenen Jahres war der umstrittene Paragraf 219a, der ein Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche vorgab, aufgehoben worden." Das ist schlichtweg so falsch dargestellt und es sollte sich langsam doch auch bei den Schreiberlingen herumgesprochen haben, dass es nicht um "Werbung für Schwangerschaftsabbrüche" ging, sondern um die BERATUNG dazu. Das sind Welten. - @
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) Ja, Bayern hat diesbezüglich schon immer eine ganz besondere Sicht.