München (dts) - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die 2G-Regel für Einzelhandelsgeschäfte vorläufig außer Vollzug gesetzt. Damit habe man einem Eilantrag der Inhaberin eines Beleuchtungsgeschäfts in Oberbayern stattgegeben, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Demnach sei eine 2G- […] mehr

Kommentare

4Thorsten070919. Januar 2022
Kommt in letzter Zeit häufiger vor
3AS119. Januar 2022
Kommt davon, wenn man zu doof ist, Rechtsverordnungen und Allgemeinverfügungen so zu formulieren, dass jeder weiß, was er zu tun oder zu lassen hat.
2oells19. Januar 2022
Genau so wird es kommen.
1jub-jub19. Januar 2022
Dann muß in Bayern fix eine neue Verordnung zu 2G erlassen werden und und 2G gilt wieder.