München (dpa) - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die 2G-Regel im Einzelhandel des Freistaats vorläufig außer Vollzug gesetzt, wonach in den Läden grundsätzlich nur Geimpfte und Genesene Zutritt haben. Das Gericht gab damit am Mittwoch einem Eilantrag gegen diese Corona-Maßnahme statt. ...

Kommentare

(13) Sonnenwende · 19. Januar 2022
(2) alles andere mache ich online – noch mal will ich das auf keinen Fall kriegen und vor allem möchte ich auch niemanden anstecken, sollte ich mich irgendwo anstecken. Wobei ich das Risiko für mich relativ gering sehe, weil ich ja auch voll geimpft und geboostert bin. Zusammen mit der Erkrankung dürfte mein Immunsystem hoffentlich ziemlich kompetent sein…;)
(12) Sonnenwende · 19. Januar 2022
@11 ich hab mir im 1. Lockdown 2020 leider Corona geholt. Wir haben alle Regeln befolgt, Kontakt-Beschränkungen eingehalten, genauso Hygiene, Maske, und so weiter, ich kann mir das also nur beim Einkaufen geholt haben – mit üblen Konsequenzen: ich war drei Wochen übelst krank und habe immer noch mit Long Covid zu kämpfen, wenn auch immer weniger. Glaub mir, das wünsche ich keinem – und es ist ein Grund, warum ich jetzt nur noch um 7:00 Uhr Lebensmittel einkaufen gehe. (2)
(11) Dark_Devil · 19. Januar 2022
@10 okay, nur was möchtest in Zukunft machen? Nur noch alles Online bestellen? Jedes Geschäft des täglichen Bedarfes ist allen zugänglich, auch Ungeimpften, gehst Du dann auch nicht mehr Lebensmittel einkaufen oder warst Du dies in der letzten Zeit auch nicht? Vorsicht ist richtig und gut, Regeln genauso. Ich beachte sie seit fast 2 Jahren nun und habe das Virus bis jetzt nicht bekommen. Was ich auch als Geimpfte nicht will, nur kann man es auch übertreiben bzw. es ins Unendliche treiben. :-(
(10) itsMike · 19. Januar 2022
@9 Für mich ist jeder Kontakt zu Ungeimpften ein Kontakt zuviel!
(9) Dark_Devil · 19. Januar 2022
@7 Umgekehrt wird da eher ein Schuh daraus, Ich gehe als Geimpfte derzeit in keine Läden mit 2 G. Wie man auch im Weihnachtsgeschäft gesehen hatte, über 45% weniger Kundenfrequenz gab es da, dies waren ja nicht nur die Ungeimpften. Im Handel gilt FFP2, somit ist eine Ansteckung fast ausgeschlossen bzw. äußerst gering laut den Experten. Den Handel so zu bemaßregeln ist eine Alilibimaßnahme für mich, das haben auch die Experten immer wieder gesagt, das der Handel keine Hot Spots hergebe/bringe.
(8) Pontius · 19. Januar 2022
@3 Du meinst die gut kontrollierten auf halb getragenen Masken? J&J-Geimpfte sind ab dem Boostershot sofort wie im Geimpftenstatus.
(7) itsMike · 19. Januar 2022
Ich bin mir nicht sicher ob der Handel sich damit einen Gefallen tut. Ich werde jetzt als geimpfter nicht mehr in diese Geschäfte gehen. Da die geimpften aber klar in der Mehrheit sind könnte der Schuss auch nach hinten los gehen.
(6) AS1 · 19. Januar 2022
Na, das war ja die volle Ladung. Im Klartext: wer zu doof ist, Verordnungen so zu formulieren, dass die Betroffenen auch wissen, was sie zu tun oder zu lassen haben, der darf sich nicht wundern, dass die Verordnung einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhält.
(5) pullauge · 19. Januar 2022
Hauptsache das Süppchen schmeckt
(4) Shoppingqueen · 19. Januar 2022
Dann wird die Politik nach einem anderen Leckerli suchen müssen...
(3) tripleeight · 19. Januar 2022
Sehr gut, FFP2 Masken reichen vollkommen und die Kontrolle ist auch viel einfacher für das Personal. Vor allem angesichts der ankündigungslosen Streichung des Impfstatus für 3 Mio. Johnson & Johnson Empfänger sollten noch viele solche Entscheidungen folgen
(2) storabird · 19. Januar 2022
@1 Gesünder leben.
(1) RicoGustavson · 19. Januar 2022
Was würden wir nur ohne die schlauen Richter machen?
 
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