Berlin (dpa) - Die Bundesregierung will den Empfängerkreis für das neue Baukindergeld wegen befürchteter Mehrkosten in Milliardenhöhe einschränken. Die Leistung soll für eine vierköpfige Familie nur bis zu einer Obergrenze von 120 Quadratmetern Wohnfläche gezahlt werden. Das geht aus einer ...

Kommentare

(9) RondellBeene · 25. Juni 2018
:-)
(8) RondellBeene · 25. Juni 2018
Und wieder könnt ihr nur Minus drücken, weil ihr keien Argumente habt. Schade, so wird das nichts mit der sachlichen Auseinandersetzung. Aber ihr fühlt euch ja eh lieber erhaben in eurer Meinungsblase :-)
(7) RondellBeene · 24. Juni 2018
@5 Ganz einfach, weil es so ist: <link> Auch wenn ich mich mit Bayern vertan habe. Der Punkt ist: Je nach Bundesland zahlt man mehr oder weniger GrESt. Warum soll das vom Bund subventioniert werden? Und ich spreche von Gemeinden, um Korinthenkackern Angriffsfläche zu bieten - wird doch sonst langweilig. Liegen Gemeinden etwa nicht in Bundesländern? Muss jemand in Flensburg etwa nicht mehr GrESt zahlen als jemand in Chemnitz?
(6) Chris1986 · 24. Juni 2018
Zum Thema: Mit der Flächenbegrenzung (und der äußerst niedrigen dazu) ist das Baukindergeld quasi schon gestorben und wird als Verwaltungsleiche in den Analen der Bürokratie verschwinden. Ist halt nur Augenwischerei, man will und wollte Käufer von Wohneigentum überhaupt nicht entlasten. Aber Hauptsache bei der nächsten Statistik zur Wohneigentumsquote in Europa dann wieder heulen, man hätte ja alles getan aber die Deutschen wollen scheinbar kein Wohneigentum...
(5) Chris1986 · 24. Juni 2018
@3 Wie kommst du darauf, dass Bremen oder Hessen günstiger sind als SH oder Bayern? Und warum sprichst du von Gemeinden mit hoher Grunderwerbssteuer, die Grunderwerbssteuer ist Ländersache und nicht in Verantwortung der Kommunen. Wir haben bundesweit eine Spanne bei den Kaufnebenkosten von 15,64% in Brandenburg bis 9.07% in Bayern und Sachsen (Alles mit Makler).
(4) Wolf · 23. Juni 2018
Ja da freuen sich aber die Banken und Imo Haie. und der Staat.. Warum??? Jetzt baust du, nimmst Kredit auf. Freust dich das du im Alter etwas eigenes hast wenn die Kinder aus dem Haus sind. ABER du wirst Frührentner, musst noch zusätzlich Hilfe vom Staat bekommen? Selbst genutztes Wohneigentum wird aber nur bis 80qm +10% bezahlt. Jetzt hast du ein schuldenfreies Haus was du verkaufen musst. Das Amt rechnet dir vor wie lange du mit dem Geld auskommen musst. Und klar du musst eine Mietwohnung ha..
(3) RondellBeene · 23. Juni 2018
Wie auch immer das genau laufen soll, was sich der Herr Holznagel da so vorstellt, gerechter klingt es für mich nicht, wenn der Steuerzahler dann Menschen in Gemeinden mit hoher Grunderwerbsteuer die Grunderwerbsteuer subventioniert. Und was ist überhaupt mit der Maklerprovision? Wer in Bremen oder Hessen ein Haus kauft, zahlt prozentual auch weniger als jemand in S-H oder Bayern. Aber beide zahlen mehr als die GE-Steuer. Und wie der Bund eine Ländersache regeln soll, wird auch nicht klar.
(2) Wasweissdennich · 23. Juni 2018
Deutsche Regelungswut, anstatt das man z.B. pro Kind einfach auf 30-50 % der Grunderwerbssteuer verzichtet, völlig Wurst welche Hausgröße etc, schafft man lieber wieder bürokratischen Wahnsinn
(1) UweGernsheim · 23. Juni 2018
Schön dass wir ein solches Gesetz bekommen sollen ... Nur was soll das bringen, wenn es kaum jemanden geben wird, der den Förderrichtlinien entspricht, siehe Einkommensgrenzen und Quadratmeter. - Aber hauptsächlich wir haben etwas auf den Weg gebracht, wie so üblich in der Politik.
 
Suchbegriff

Diese Woche
Letzte Woche
Vorletzte Woche
Top News