Nürnberg (dts) - Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) will einen abgeschobenen Asylbewerber aus Afghanistan zurückholen. Das bestätigte die Behörde am Mittwochnachmittag. Die dafür nötigen Schritte würden nunmehr eingeleitet. In dem Fall geht es um den 26-jährigen Nasibullah S., der in […] mehr

Kommentare

6k29329518. Juli 2018
@5 : Vor Gericht ist persönliches Erscheinen angesagt. Gleiches Recht für alle, weil sonst kein Recht für niemanden. Nur Kinder müssen nicht im Gerichtssaal aussagen.
5Mehlwurmle18. Juli 2018
@4 : Da gibt es ausreichend technische Möglichkeiten.
4k29329518. Juli 2018
@1 : und wie soll er an der mündlichen Verhandlung teilnehmen?
3MyStar18. Juli 2018
Warum??? Es nervt langsam gewaltig.
2k1213418. Juli 2018
oje oje, was für ein Durcheinander ...
1Mehlwurmle18. Juli 2018
Kann man nicht erstmal den Ausgang des Verfahrens abwarten, damit man möglicherweise unnötige Kosten vermeidet (Rückholung und dann erneute Abschiebung, wenn das Verfahren negativ ausgeht)?