Leipzig (dts) - Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) darf nur im Ausnahmefall die Smartphones von Menschen, die ohne Ausweis einen Asylantrag stellen, auswerten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden. Sonstige vorliegende Erkenntnisse und Dokumente, […] mehr

Kommentare

2thrasea16. Februar 2023
Ich glaube, du hast die News nicht richtig gelesen. Die Betroffene HAT ihr Smartphone ausgehändigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat aber festgestellt, dass das nicht nötig war. Die Frau HATTE nämlich Dokumente zum Identitätsnachweis mitgebracht und vorgelegt. Bist du der Meinung, Flüchtende seien Menschen dritter Klasse, die durch ihre Flucht sämtliche Rechte verlieren? Oder hättest du persönlich Lust, dich gegenüber dem Staat so richtig gläsern zu machen, Zugriff auf deine IT zu geben etc.?
1ticktack16. Februar 2023
Wir wollen einfach verarscht werden. Es ist das mindeste, was man von einem Asylbewerber erwarten kann, dass er mit allem einverstanden ist, was seine Identität klärt. Nichts gegen Asyl für die, die es brauchen. Aber was wir gehen, ist der Weg ins Wilde Naivistan.