
Leipzig (dts) - Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) darf nur im Ausnahmefall die Smartphones von Menschen, die ohne Ausweis einen Asylantrag stellen, auswerten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden. Sonstige vorliegende Erkenntnisse und Dokumente,
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