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1 mag sein, dass dein Netzbetreiber das aus Kulanz macht. Generell nicht. Solange Deine Solaranlage nicht mehr als 600 Watt erzeugt, gilt das Volumen des erzeugten Solarstroms als “nicht signifikant” und Deine Anlage wird als Mini-PV-Anlage klassifiziert. Das gilt in der Regel für Balkonkraftwerke.