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2 Das stimmt nicht. Es hängt vom Auftrag ab, ob der Bundestag zustimmen muß. Bei einem richtigen Auslandseinsatz, ist ein entsprechendes Mandat notwendig. Nicht aber wenn es sich Angelegenheiten wie eine Militärübung oder Ausbildungsvorhaben oder ähnliches angeht. Da entscheidet es das zuständige Ministerium, also das BmVg bei Beundeswehraufträgen. Das Innenministerium bei Angelegenheiten der Bundespolizei usw. @
3 Das Zusammenwirken mit anderen Ländern ist eine friedenssichernde Maßnahme.