Berlin (dpa) - Die Bahn will die Einhaltung der Maskenpflicht in Zügen zum Schutz vor dem Coronavirus notfalls mit Verweisen durchsetzen. «Wenn eine Minderheit geltende Regeln missachtet, ist dies für uns nicht hinnehmbar», erklärte der bundeseigene Konzern am Montag in Berlin. Bei Fahrgästen, die ...

Kommentare

(36) anddie · 05. August 2020
@35: Da sind wir aber wieder beim Thema, dass die Bahn zwar darauf "Hinweisen", das Ganze aber nicht "Anweisen" darf. Und demzufolge greift der Punkt 6.1 nicht. Und schon benötigt sie wieder die Polizei. Ich verstehe aber auch nicht, warum die Bahn ihre Hausordnung nicht einfach angepasst hat und da einen entsprechenden Passus mit aufnimmt. Haben einige Banken ja auch gemacht, obwohl lt. Verordnung in der Bank keine Pflicht besteht.
(35) thrasea · 05. August 2020
@33 Scheinbar musste das Verkehrsministerium ja etwas Nachhilfe in der Auslegung der Beförderungsbedingungen geben. Beispiel Beförderungsbedingungen für den Personenverkehr der DB AG, A6.1: "Reisende, [...] die Weisungen der Mitarbeiter missachten oder in sonstiger Weise eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen, können von der Beförderung bzw. Weiterbeförderung ohne Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises und des Gepäckpreises ausgeschlossen werden." <link>
(34) anddie · 05. August 2020
... Beförderungsbestimmungen, dadurch fällt sie nicht mehr unter das Hausrecht", erklärt VDV-Sprecher Lars Wagner. Dadurch könne man Fahrgäste nicht an der Fahrt hindern, auch wenn sie keine Masken tragen."
(33) anddie · 05. August 2020
@23 + @24: Die Beförderungspflicht besteht immer dann, wenn der Fahrgast die Beförderungsbestimmungen einhält. Und in denen steht nirgends was von Corona. Gibt auch reichlich Aussagen der Busgesellschaften, dass sie gar keine Handhabe haben. Beispielsweise <link> "Das bestätigt auch der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV): "Die Maskenpflicht steht nicht in den ...
(32) 17August · 04. August 2020
Nein, habe prozestiert.
(31) Troll · 04. August 2020
@30 hab keine Ahnung, ob die davon hätten zurücktreten können, wenn sie das als Grund angegeben hätten.
(30) 17August · 04. August 2020
Nein, (bin auch jetzt Nichtraucher); hatte meine Krtaen vor der Abschaffung gekauft undplötzlich gab es Rauchverbote! Eine Vertragsverletzung! Bin ein Jahr lang nur noch mit dem Bus gefahren! Arbeitsrechtlich eine richtige und gute Enscheidung; jedem Rauchere hätte aber ein Rücktrittsrecht eingeräumt werden müssen!
(29) Troll · 04. August 2020
@27 Nicht ernsthaft. Raucherabteile sorgen dafür, daß man schlechter Luft kriegt. Dafür wolltest du argumentieren? Bei der Maske ist es umgekehrt, Gegner argumenbtieren damit, daß man schlechter Luft kriegt und deshalb keine Pflicht zum Tragen bestehen sollte. Beides hat mit schädlicher Luft zu tun. Nur in einem will man es, im anderen will man es nicht. Ich sehe da eine große Ironie drin.
(28) Troll · 04. August 2020
... Vorgabe. Und ich bin mir fast sicher, daß irgendwo in den AGB der Bahn drin steht, daß Beförderung verweigert werden darf, wenn man sich an die aktuell gültigen Vorgaben hält. Jedenfalls lohnt es sich nicht, die Bahn zu verklagen, wenn man nicht bevördert wird. Bis die Verhandlung beginnt, ist man doch längst zu Fuß am Ziel, angekommen.
(27) 17August · 04. August 2020
als die Raucherabteile abgeschafft wurden, habe ich ähnlich argumentiert; vergeblich.
(26) Troll · 04. August 2020
... Sache von Polizei und Ordnungsamt, die Einhaltung der Pflicht zu kontrollieren. Allerdings haben auch Unternehmen eine Verpflichtung für Schutz und Sicherheit Ihrer Kunden zu sorgen. Und wenn demnach eine Vorgabe ist, daß man in deren Fahrzeugen eine Maske trägt, hat auch jeder das Recht, daß alle Mitfahrer die Maske tragen und kann darauf beharren, daß die Bahn die Pflicht durchsetzt. Die Bahn übernimmt ja die Beförderung, sie knüpft sie nur an Bedingungen gemäß gesetzlicher...
(25) Troll · 04. August 2020
@23 Du hast nicht ganz unrecht. Aber kommst damit sicher nicht durch. Erst einmal hängt es dann ganz davon ab, wann man sich das Ticket gekauft hat. Wenn es vor der Maskenpflicht war, könnte man argumentieren, daß man sich schon vorher über den Beförderungsvertrag einig war und man die Bedingungen nicht einseitig abändern kann. Das heißt, gegenüber der Bahn könnte man einen Beförderungsanspruch geltend machen, ohne die Maske, da die nicht Teil der Bedingung war. Es wäre demnach eine reine...
(24) thrasea · 04. August 2020
@21 Die Beförderungspflicht gilt nur, wenn die Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Ich finde es sehr merkwürdig, in dieser Diskussion mit der Beförderungspflicht zu argumentieren. Es liegt doch auf der Hand, dass Menschen gegen die Beförderungsbedingungen verstoßen, wenn sie gesetzliche Vorgaben nicht einhalten.
(23) Sonnenwende · 04. August 2020
@12 was die Beförderungspflicht der Bahn anbetrifft: da sticht Ober Unter, die Maske nicht zu tragen, ist eine Ordnungswidrigkeit und die wiegt schwerer als die Beförderungspflicht der Bahn, glaube ich.
(22) Marc · 04. August 2020
@21 Naja, natürlich kann er nicht alle Fahrgäste immer kontrollieren, aber wenn sich Fahrgäste beschweren und der Bus gerade an einer Haltestelle steht...
(21) anddie · 04. August 2020
@12: In einem vollen Bus sieht der Busfahrer nicht unbedingt ohne weiteres, ob da einer die Maske aufhat oder ob die halb runterhängt. Und der Busfahrer soll in erster Linie auf den Verkehr achten und nicht im Rückspiegel die Fahrgäste überprüfen. @topic: Sehe es wie @2 und finde es interessant, dass die Bahn ihre Meinung geändert hat. Ist rechtlich vermutlich auch fragwürdig, da die Bahn eine Beförderungspflicht hat, wenn die Leute einen Fahrschein besitzen.
(20) k33620 · 04. August 2020
Macht ja auch Sinn, raus mit den Schwurblern.
(19) wimola · 03. August 2020
@17) Genau das ist der Punkt!
(18) wimola · 03. August 2020
@16) Juchuu, und dann schon am frühen Morgen oder nach der Arbeit ein einziger Knäuel von Menschen die sich im besten Fall nur die Meinung sagen, im schlechtesten Fall mit einem blauen Auge zur Arbeit oder nachhause kommen.
(17) thrasea · 03. August 2020
@15 Wenn die Maskenpflicht konsequent eingehalten würde, wäre die Akzeptanz des ÖPNV sicher höher.
(16) Troll · 03. August 2020
@14 ich springe mal auf die Frage an (auch wenn Sie an Marc gerichtet war). Die Leute im Bus wollen doch auch alle pünkltlich an ihr Ziel. Und wenn der Busfahrer ncht losfährt, wenn nicht alle die Maske tragen, schadet man sich doch mehr als wenn man halt für die paar Minuten Busfahrt die Mase aufzieht. Und wenn sich nur einer weigert, dann werden die anderen Insassen schon Druck machen in der Art "Zieh endlich deine verdamte Maske an, damit es hier weitergeht"
(15) SchwarzesLuder · 03. August 2020
Da werden viele wieder auf das Auto umsteigen oder auf das Fahrrad
(14) wimola · 03. August 2020
@12) ... und wie sollen dann die Fahrpläne eingehalten werden? ;-)
(13) Troll · 03. August 2020
Ich finde die Maskenpflicht ja auch relativ unsinnig. Aber wenn Masken vorgeschrieben sind, hat man das nun einmal zu akzeptieren. Es gibt Gesetze und Regeln und die gelten für alle, egal ob sie einem passen oder nicht und egal ob sie sinnvoll sind oder nicht. Man kann Gesetzesinitiative bzw. Petitionen und ähnliches starten. Aber solange ein Gesetz gilt, muß man es befolgen. Und wenn das nicht konsequent durchgesetzt wird, verlieren immer mehr Leute den Respekt vor den Ordnungshütern.
(12) Marc · 03. August 2020
Busfahrer könnten auch einfach stehen bleiben wenn einer die Maske unten/nicht an hat...
(11) wimola · 03. August 2020
@5) Das ist so ein Beispiel, wie sehr manche Mitbürger ihre eigentliche Maske nun fallen lassen. Tut mir wirklich leid für Deine Tochter, dass sie das so erleben musste. Für Dich natürlich auch.
(10) Pontius · 03. August 2020
@9 Ja auf diesen tragischen Vorfall habe ich mich bezogen.
(9) thrasea · 03. August 2020
@8 Du meinst den ermordeten Busfahrer in Frankreich? Ja, da gebe ich dir recht. Hoffentlich wird es nie soweit kommen.
(8) Pontius · 03. August 2020
@5 Wundert mich eigentlich, dass es dies noch nicht gibt. Hoffentlich artet es aber nicht so aus wie in Frankreich.
(7) Sonnenwende · 03. August 2020
Ich fahre schon immer erste Klasse, aber auf meinen Strecken ist es ziemlich voll. Geht nicht ohne Maske.
(6) 17August · 03. August 2020
ich fahre seit dem mit der 1. Klasse, weit und breit kein anderer, da mach es keinen sinn
(5) thrasea · 03. August 2020
Bitte auch in Bussen und Straßenbahnen. Erstaunlich, wie schnell die Masken oben sind, wenn das Ordnungsamt einsteigt. Erstaunlich, wie schnell die Masken wieder unter dem Kinn hängen, wenn das Ordnungsamt wieder aussteigt. Ich habe heute einen Mitfahrer angesprochen und ihn gebeten, die Maske hochzuziehen. Schließlich ging es nicht nur um mich, sondern auch um den Schutz meiner Tochter und anderer Fahrgäste. Ich durfte mich dafür als Stasi beschimpfen lassen und die Maske blieb unten.
(4) Sonnenwende · 03. August 2020
Richtig so.
(3) wimola · 03. August 2020
@2) Ich befürworte das auch voll und ganz.
(2) oells · 03. August 2020
Schön, dass die Bahn ihre Meinung geändert hat; vor zwei Wochen klang das noch ganz anders: <link>
(1) 17August · 03. August 2020
wie immer, immer übertreiben (in den "Privat"Bahnen tragen die Schaffner teilweise keine Masken)
 
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