Berlin (dts) - Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben Nordrhein-Westfalens Vorgehen beim Aufkauf neuer Steuersünder-Dateien gelobt. "Wir haben sehr viel Verständnis dafür, dass Nordrhein-Westfalen Steuer-CDs ankauft", sagte Baden-Württembergs Finanzminister Nils Schmid (SPD) dem "Handelsblatt" ...

Kommentare

(8) Fritoffel · 09. August 2012
Natürlich steckt der Staat in einem Dilemma. Diebesgut kaufen oder Verbrecher laufen lassen. Im Falle des Kaufs unterstützt er einen Verbrecher, im Falle des Nichtkaufs einen ganzen Haufen davon. Was entspricht mehr der Verantwortung gegenüber der ehrlichen Bevölkerung? Deshalb sind die Verkäufer der Daten-CDs auch keine Helden sondern schäbige Erpresser. Eigentlich sollten sie die CDs einfach aushändigen bzw. Arbeitskosten berechnen, wie ein Ermittler im Einsatz.
(7) Fritoffel · 09. August 2012
@6 - Stimmt schon: Geklaute Ware wird gekauft. In dem Fall handelt es sich bei dieser Ware um die einem Hehler geklaute Liste, auf der unter anderem verzeichnet ist, von wem jener Diebesgut erhalten hat. Problematisch sehe ich daran nur, dass auf dieser speziellen Liste auch Menschen verzeichnet sind, die nichts damit zu tun haben. Aber solange man seinen Besitz bei einem Hehler bunkert, muss man wohl damit rechnen - es darf nur nicht passieren, dass Namen Unschuldiger veröffentlicht werden.
(6) Chris1986 · 09. August 2012
@5 Der logische Weg zu Folter ist eine Straftat als Rechtsstaat zu begehen um eine andere Straftat zu verfolgen. Hehlerei begeht der Staat indem er geklaute Daten-CDs kauft. Hier wird Niemand bezahlt damit er gegen seine Kollegen aussagt, hier wird geklaute Ware gekauft.
(5) Fritoffel · 09. August 2012
@4 - Hehlerei begehen im Vorfeld die Schweizer Banken, indem sie sich an gestohlenem Geld bereichern. Rechtfertigt der Handel von harten Drogen die Bezahlung eines kleinen Dealers, der für ein Schweinegeld seine Kollegen verpfeift? Der Mann ist ein Kollegenschwein, aber der Sache hilft er. Wo ist da der logische Weg hin zur Folter?
(4) Chris1986 · 09. August 2012
@3 Zunächstmal rechtfertig die Steuerhinterziehung nicht eine Straftat durch den Staat sonst finden wir uns gleich in Folter & Co wieder. In diesem Fall hier, wird kein Informant bezahlt sondern es wird Hehlerware gekauft und nach §259 StGB: (1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen [...] hat, ankauft [...] wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In meinen Augen handelt es sich hier um Hehlerei.
(3) Fritoffel · 09. August 2012
Zunächstmal stellt sich der Steuerhinterzieher über das Gesetz und begeht eine Straftat zu Lasten des deutschen Steuerzahlers. An zweiter Stelle steht die Schweizer Bank, die Beihilfe leistet. Dann erst kommen der CD-Dealer und der Staat alias NRW. Darf die Polizei Informanten bezahlen um Verbrechen aufzuklären?
(2) Chris1986 · 09. August 2012
"Unsere Auffassung ist ja auch weiterhin, dass die Steuerbehörden jedem Hinweis auf Steuerhinterziehung nachgehen müssen und da schlichtweg nicht untätig bleiben können." Ich übersetze das mal "Unsere Auffassung ist ja auch weiterhin, dass der Staat zur Steuereintreibung sich über das Gesetz stellt und Straftaten begehen darf"
(1) k408300 · 09. August 2012
freut sich wieder ein Junkie aus der IT über den fetten Betrag - hoffentlich haben die sich eine Quittung geben lassen
 
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