Dessau-Roßlau (dpa) - Wegen des Todes ihrer beiden neugeborenen Zwillinge ist eine 30 Jahre alte Frau aus Wittenberg zu neun Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden. Das Landgericht in Dessau-Roßlau in Sachsen-Anhalt war nach einem Indizienprozess überzeugt, dass die Frau die Kinder ...

Kommentare

(14) tastenkoenig · 19. Dezember 2025
@12 : Das ist schlicht und ergreifend eine Frechheit. Dass Du unser Rechtssystem nicht durchdringst gibt Dir nicht das Recht, diejenigen, die sich zumindest darum bemühen, als Spinner darzustellen. Und noch ein letztes Mal: Es ist nicht die Aufgabe des Verteidigers, diese Abwägung zu treffen. Das muss der Richter tun, und der ist ja, wenn auch hoffentlich mit einer anderen Argumentation als Deiner, der Linie des Verteidigers nicht gefolgt.
(13) thrasea · 19. Dezember 2025
@12 Entschuldige bitte, aber vielleicht hättest du besser ins Mittelalter gepasst als in unsere vermeintlich aufgeklärte Zeit. Damals lief es mit der Wahrheitsfindung und dem Rechtssystem etwas anders. Ich brauche das aber nicht wieder zurück.
(12) AlfredD · 19. Dezember 2025
@10 @ 11. Ihr habt natürlich Recht. Ich habe völlig außer Acht gelassen das Außerirdische im Schutz ihrer Deflektorfelder in die Wohnung der Beklagten eingedrungen und die Kinder in Mülltüten gepackt und in die Badewanne gelegt haben könnten. Asche auf mein Haupt.
(11) tastenkoenig · 19. Dezember 2025
@10 : Danke. @9 : Du setzt voraus, dass die Annahme "Mord" sowie die Täterschaft der Angeklagten beide bei Prozessbeginn als Faktum feststehen. Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist es, beides schlüssig darzulegen, soweit es möglich ist. Aufgabe der Verteidigung ist es, darzulegen, wo die Argumentation der Staatsanwaltschaft nicht hinreichend ist für eine Verurteilung. Und das ist, besonders bei einem Indizienprozess, nicht immer eindeutig, sondern auch eine Frage der Interpretation der Indizien.
(10) thrasea · 19. Dezember 2025
@9 a) Die Frau wurde NICHT wegen Mordes verurteilt,sondern wegen Totschlags. b)Ich glaube kaum, dass Richter ihre Urteile googeln. Wir sollten das auch nicht tun, das führt zu nichts. Hier in der Meldung steht ja, dass es ein Indizienprozess war. Es gab also keine direkte Beobachtung, keine Zeugen des Geschehens. Laut Pressemitteilung des Landgerichts war der Einwand der Verteidigung, es kämen auch andere Täter in Betracht.Bei dieser Argumentation ist die Forderung eines Freispruchs folgerichtig
(9) AlfredD · 19. Dezember 2025
@7 Google sagt Mord ist immer lebenslänglich. Totschlag 5-15 Jahre. Also KEIN Freispruch.
(8) tastenkoenig · 18. Dezember 2025
@7 :Eine Abwägung, die der Richter treffen muss. Ich kenne die Argumentation des Anwalts nicht, aber er ging offenbar nicht davon aus, dass Vorsatz belegt ist. Dann hätte die Forderung nach Freispruch eine gewisse Logik.
(7) AlfredD · 18. Dezember 2025
@4 Strafen reduzieren ist ok. Aber Freispruch bei einem Doppelmord ??? Das ist doch etwas zu viel. Und Drogen sind kein Freibrief.
(6) Irrglezia · 18. Dezember 2025
@4 & @5 Da kann ich mich beidem nur anschließen.
(5) ausiman1 · 18. Dezember 2025
Pro Kind 9 Jahre das wäre ein gerechtes Urteil gewesen.
(4) tastenkoenig · 18. Dezember 2025
Verteidiger sollen verteidigen, nicht richten.
(3) AlfredD · 18. Dezember 2025
Die Strafe währe nur dann ok wenn sie die auch in einem Müllsack verbringen würde. Mir ist auch immer rätselhaft wie sich Verteidiger für Freispruch einsetzen können. Sollen die anderen Kinder ebenfalls sterben ?
(2) nadine2113 · 18. Dezember 2025
Neugeborene in Müllsäcke stecken und dann qualvoll ersticken lassen - einfach nur unmenschlich! 9 Jahre Haft wegen Todschlag - einfach nur lächerlich!
(1) fcb-kalle · 18. Dezember 2025
Viel zu wenig
 
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