@
10
: Danke. @
9
: Du setzt voraus, dass die Annahme "Mord" sowie die Täterschaft der Angeklagten beide bei Prozessbeginn als Faktum feststehen. Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist es, beides schlüssig darzulegen, soweit es möglich ist. Aufgabe der Verteidigung ist es, darzulegen, wo die Argumentation der Staatsanwaltschaft nicht hinreichend ist für eine Verurteilung. Und das ist, besonders bei einem Indizienprozess, nicht immer eindeutig, sondern auch eine Frage der Interpretation der Indizien.