Nürnberg (dts) - Der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, hält nichts davon, dass die Politik erneut in den Mindestlohn eingreift und ihn auf zwölf Euro je Stunde anhebt. "Aus meiner Sicht könnte der Mindestlohn zwar schneller steigen als in den bisherigen ...

Kommentare

(14) Mehlwurmle · 30. September 2019
@13: 1931 war die Wirtschaft aber nicht so global verzweigt wie heute, wo Unternehmen oft mehr als einen Produktionsstandort haben, da lässt sich das relativ einfach verlagern. Amazon macht es doch vor, die beliefern Teile Ostdeutschlands aus Polen, weil das für die billiger ist.
(13) naturschonen · 30. September 2019
@12 Logisch, das leuchtet mir absolut ein, bei Anhebung des Mindestlohns machen die Chefs die Arbeit selber, ganz klar oder sie geben ihr Unternehmen auf...ich habe mal eine Zeitung von 1931 gelesen, da standen genau die gleichen Argumente!!
(12) Mehlwurmle · 30. September 2019
Eine schnelle Anhebung auf 12 Euro würde wahrscheinlich zu einem Stellenabbau im Niedrigloghnsektor führen. Ob dann den Betroffenen damit geholfen ist, stelle ich mal in Frage. Wobei es da sicher auch regionale Unterschiede gibt, in Bayern und Ba-Wü wären 12 Euro wohl eher ohne Probleme umsetzbar.
(11) naturschonen · 30. September 2019
Es gibt -eigentlich- klare Regeln, wonach dieser Grundbedarf berechnet werden müßte, das hat sogar das BVerfG entschieden, aber hier wird geschummelt, weshalb es bereits weitere Verfahren gibt, die dem BA-Chef natürlich nicht passen. 12 € Mindestlohn sind überfällig und auch Langzeitarbeitslose, die wieder in Arbeit kommen, sollten den bekommen und nicht 6,50 € plus falsch berechnete Aufstockung!
(10) k49782 · 30. September 2019
@7 Was als "überleben" gilt, wird doch immer wieder besprochen und manchmal auch vom Gericht zurückgewiesen etc. Somit ob dann wie @8 sagt jemand ohne Champagner nicht leben kann, ist vollkommen irrelevant. Wenn sich irgendwann durchsetzt das Champagner ein "Grundnahrungsmittel" ist wäre auch das dann eine Punkt des "Überlebens". Wußte gar nicht das solche Themen so schwer sind.
(9) k49782 · 30. September 2019
@7 Dann schau mal an, was sie mit Betriebsräten so machen: Ver.di hilft Dir da weiter. Und übertariflich heißt doch erstmal nichts. Denn wenn der Mindestlohn angesetzt wird in der branche als "Tariflohn" dann ist eben ein etwas höher Lohn schon "übertariflich". Laut Quellen, liegt der Durchschnittslohn bei Aldi bei 15€/h (überwiegend Teilzeitkräfte), bei Lidl jedoch nur bei 11€/h. Bei Lidl mit fast 1Milliarde Gewinn/Jahr. Alsi hält ja weiter die Beine dahingehend wohl still.Da gibt es nur Umsatz
(8) nierenspender · 30. September 2019
@7 ohne jetzt die Summen zu werten, aber ÜBERLEBEN hat nichts mit Zufriedenheit zu tun. Es gibt sicher Leute die ohne Champagner unzufrieden sind, aber überleben kann man ohne recht gut (etwas drastisches Beispiel, aber ist ja nur zur Veranschaulichung)
(7) Grizzlybaer · 30. September 2019
@2 Was meinst du mit "Überleben"? Das ist ganz unterschiedlich. Der eine überlebt mit 800 € im Monat, der andere braucht ein paar 1000€ um zu überleben. Es kommt doch immer darauf an womit man zufrieden ist!
(6) Chris1986 · 30. September 2019
@3 Komisch, Aldi und Lidl sind keine Aktiengesellschaften und zahlen gut (tariflich bzw. übertariflich), trotzdem führst du sie hier auf.
(5) Joywalle · 30. September 2019
Den BA-Chef mal 1 Jahr auf Mindestlohn setzen und nach diesem Jahr nochmal befragen.
(4) Volker40 · 30. September 2019
Dann würden sich viele Tariflöhne kaum noch vom Mindeslohn abheben.
(3) k49782 · 30. September 2019
Wir brauchen nicht noch weitere Subventionen an Unternehmen, damit die so "gnädig" sind und Personal anstellen. Genauso sollte viel häufiger überprüft werden ob Großkonzerne wie ALDI/LIDL und Co. Jobinserate, ob bei der Arbeitsagentur oder im WWW/Zeitung machen dürfen die jenseits von gut und böse sind. Es bedarf endlich einer Korrektur das Mitarbeiter nicht die Bücklinge für die Aktionäre sind!
(2) k49782 · 30. September 2019
Und genau diese These ist falsch, auch an @1, nicht der Mindestlohn oder die geringe Löhne sollten über die Höhe von Arbeitslosengeld 2 entscheiden, sondern ist die Höhe zum "überleben" UND zur Teilhabe am Leben gesichert. Und dann muss sich eben der Mindestlohne an dem Beitrag welcher dann für Arbeitslosengeld 2 festgelegt wird, anpassen. Doch aber nicht umgekehrt. Weiterhin wird die Mär verbreitet, Arbeitslosengeld darf nicht über den Lohn geringfügiger Arbeit etc. liegen.
(1) Grizzlybaer · 30. September 2019
Wenn Hartz 4 angehoben wird, sollten auch der Mindestlohn steigen. Es muss schon noch ein Unterschied herrschen!
 
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