
Wien, 25.02.2026 (PresseBox) - Klare Rechtslage in Österreich Sobald ein externer Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, greift in Österreich unmittelbar Art. 28 DSGVO. Ergänzend gilt das nationale Datenschutzgesetz (DSG), das in der Praxis streng angewendet wird. Die
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