Berlin (dpa)? Nach einem aufsehenerregenden Mord-Urteil gegen zwei Autoraser in Berlin hat die Verteidigung Revision angekündigt. Ein Anwalt des 28-Jährigen, der einen Mann totgefahren hatte, sagte nach der Urteilsverkündung: «Wir werden Rechtsmittel einlegen.» In diesem Fall wäre als nächste ...

Kommentare

(4) k474647 · 27. Februar 2017
@2 Interessanter Link...in diesem Fall wäre dann vermutlich der "Eventualvorsatz" relevant, auch wenn der sich nicht so sehr von der "bewussten Fahrlässigkeit" unterscheidet...@3 Ich will die Tat nicht relativieren oder den Täter schützen, aber auch wenn es gut wäre, wenn ein hartes Urteil getroffen wird um eine Abschreckung zu erzielen, sollte man weiterhin geltendes Recht einhalten.
(3) papasslf58 · 27. Februar 2017
@1 Die Argumentation ist das der Tod billigend in Kauf genommen wurde. Mal sehen ob das Urteil in der Revision bestand hat, vlllt hat das ja abschreckende Wirkung, denn fahrlässige Tötung mit ein paar Jahren + noch vorzeitiger Entlassung ja anscheinend nicht.
(2) rockabillie · 27. Februar 2017
@1 <link> anbei ist auch eine Unterscheidung zur Fahrlässigkeit erläutert
(1) k474647 · 27. Februar 2017
Mord? Ich hätte bei sowas ja eher fahrlässige Tötung vermutet. Mord ist ja eigentlich eher mit Tötungsabsicht und das sehe ich hier eigentlich nicht
 
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