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Interessanter Link...in diesem Fall wäre dann vermutlich der "Eventualvorsatz" relevant, auch wenn der sich nicht so sehr von der "bewussten Fahrlässigkeit" unterscheidet...@
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Ich will die Tat nicht relativieren oder den Täter schützen, aber auch wenn es gut wäre, wenn ein hartes Urteil getroffen wird um eine Abschreckung zu erzielen, sollte man weiterhin geltendes Recht einhalten.