
Düsseldorf, 06.08.2025 (lifePR) - Wer unmittelbar vor der Fahrt zur Arbeit die Autofenster reinigt, weil sie wegen schlechten Wetters dreckig geworden sind, ist laut ARAG Experten bei einem Sturz unfallversichert. Diese Vorbereitungshandlung ist dem Sozialgericht Hamburg zufolge keine Zäsur, die den
[…] mehr