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7 U-Haft und Anklageerhebung wäre ein bisschen verfrüht, aber ein Disziplinarverfahren würde ich schon erwarten. Falls sich dann bei den Ermittlungen ergibt, dass Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen, kann man ja weiter fortfahren. Das Problem ist wohl eher die Frage - wer leitet ein Disziplinarverfahren ein? Das könnte in dem Fall rechtlich umstritten sein, denn die Bundeskanzlerin hat zwar die Richtlinienkompetenz, es wäre aber zu prüfen, ob sie auch Dienstvorgesetzte ist...