Berlin (dts) - Nachdem das Löschen von Minister-Handydaten die Aufklärung von Affären deutlich erschwert hat, drängen Abgeordnete des Bundestags auf ein Verbot dieser Praxis. Die Ausschussvorsitzenden der Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse im Bundestag fordern laut eines Berichts von ...

Kommentare

(16) anddie · 08. Mai 2020
@3: Da hat ja nicht die verantwortliche Person die Daten selber gelöscht. Das Handy wird einfach in die IT gegeben, die haben das zu machen. Und dort gibt es garantiert entsprechende Vorgaben. Kann mir aber gut vorstellen, dass da einige Regelungslücken sind, die abgestellt gehören.
(15) Mehlwurmle · 07. Mai 2020
Das Löschverbot sollte schnell kommen.
(14) AS1 · 07. Mai 2020
@11 weil eine ganze Institution einfach nicht das tut, was die Rechtsordnung von ihr erwartet.
(13) AS1 · 07. Mai 2020
@11 ...wo das Oberverwaltungsgericht die bayrische Staatsregierung bereits mehrfach unter Androhung von Zwangsgeld angewiesen hat, entsprechende Maßnahmen in den Luftreinhalteplan für München durch die Bezirksregierung Oberbayern hineinschreiben zu lassen. Man erwartet von der Exekutive, daß sie Urteile der Legislative umsetzt. Die bayrische Staatsregierung tut nichts und bezahlt das Zwangsgeld, das dann aber wieder dem eigenen Haushalt zugute kommt. Auch hier stößt das System an Grenzen...
(12) AS1 · 07. Mai 2020
@11 Im Ansatz auch eine Nummer zu hoch, aber grundsätzlich richtig. Auf dieser Ebene geht man eben auch immer davon aus, daß das Parlament seine Kontrollrechte gegenüber der Bundesregierung wahrnimmt und entsprechende andere Maßnahmen einleitet. Unser System stößt immer dann an seine Grenzen, wenn sich Institutionen nicht so verhalten, wie es die Rechtsordnung vorsieht. Bestes Beispiel dafür ist die Situation, die sich bei Dieselfahrverboten in München ergeben hat...
(11) k293295 · 07. Mai 2020
@10: Wo kein Kläger, da u. U. Dienstvergehen genau dadurch - Stichwort: Strafvereitlung im Amt.
(10) AS1 · 07. Mai 2020
@7 ...nehmen wir das mal an - ich müßte da mal in die GGO der Bundesregierung gucken - muß sie es dann auch tun. Denn wo kein Kläger, da auch kein Richter.
(9) Sonnenwende · 07. Mai 2020
Bin sehr dafür, dass diese Daten nicht mehr gelöscht werden dürfen.
(8) AS1 · 07. Mai 2020
@7 U-Haft und Anklageerhebung wäre ein bisschen verfrüht, aber ein Disziplinarverfahren würde ich schon erwarten. Falls sich dann bei den Ermittlungen ergibt, dass Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen, kann man ja weiter fortfahren. Das Problem ist wohl eher die Frage - wer leitet ein Disziplinarverfahren ein? Das könnte in dem Fall rechtlich umstritten sein, denn die Bundeskanzlerin hat zwar die Richtlinienkompetenz, es wäre aber zu prüfen, ob sie auch Dienstvorgesetzte ist...
(7) k293295 · 07. Mai 2020
@3: Warum sitzt dann in den Fällen Scheuer und von der Leyen niemand hinter Gittern - und sei es nur in U-Haft bis zu einem Prozess? Warum gibt es in beiden Fällen nicht mal eeine Anklage wg. dieser offffensichtlicheen Dienstveregehen?
(6) Sternensammler · 07. Mai 2020
Dann wird ein anderes Handy genutzt und gut. Was ein Schwachsinn.
(5) k3552 · 07. Mai 2020
Manche sind halt gleicher als gleich.
(4) BobBelcher · 07. Mai 2020
Könnte man vielleicht ändern, indem ein Backup wie bei Whats App auf einen privaten Server gesendet wird. Also nicht google Drive oder so, sondern eine interne Lösung.
(3) AS1 · 07. Mai 2020
@1 Das ist selbstverständlich. Diensthandys sind Kommunikations- und Speichermedien, die durch den Dienstgeber bereitgestellt werden und selbstverständlich den üblichen Dokumentationspflichten des Verwaltungsverfahrensgesetzes unterliegen. Löscht jemand Daten auf seinem Diensthandy, ohne daß ein Backup erstellt wurde, ist das ein Dienstvergehen und muß entsprechende Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen - oder auch Strafverfahren bei entsprechender strafrechtlicher Relevanz.
(2) k408300 · 07. Mai 2020
wir brauchen gläserne Minister
(1) tastenkoenig · 07. Mai 2020
sollte eigentlich selbstverständlich sein
 
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