
Utting, 25.03.2026 (lifePR) - Wenn Sie eine Betreuungskraft aus Osteuropa im eigenen Haushalt beschäftigen wollen, müssen Sie sicherstellen, dass das Beschäftigungsverhältnis legal ist. Es haben sich auf dem Markt zwei Modelle etabliert – das sogenannte Arbeitgebermodell und das Entsendemodell.
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