Fulda (dpa) - Aus «Mordlust» sollen zwei junge Männer einen Obdachlosen totgeprügelt haben - seit heute müssen sie sich deshalb vor dem Landgericht Fulda verantworten. Den 22 und 23 Jahre alten Männern wird vorgeworfen, in der Nacht zum 12. Februar im Bahnhof im hessischen Bad Hersfeld einen ...

Kommentare

(6) k293295 · 09. August 2012
Ich wittere schon Körperverletzung mit Todesfolge, was eine wirklich hohe Strafe verhindern würde. @4: Alles ab 2 Jahre aufwärts wird in D NICHT zur Bewährung ausgesetzt. Jugendstrafe kommt nur in Frage, wenn Täter zum Tatzeitpunkt noch unter 21 waren. Ist es wirklich sooo schwer, sich mal fundamentalste Infos zu besorgen, bevor man hier kommentiert? @5: Sie waren besoffen. Hoffen wir mal, daß das Gericht das NICHT als strafmildernd wertet. Notfalls gibts ja noch Revision.
(5) bItbreaker · 09. August 2012
@4 Jugendstrafe kannst du uch vergessen bei 22 und 23 jährigen...also müssen wir was anderes milderndes finden
(4) k48612 · 09. August 2012
Vielleicht füllten sich die Angreifer provoziert. Ähm der hat zu fest geschlafen oder zu laut geschnarscht. Ich meine wir finden schon etwas, damit die Strafe nicht so hoch ausfällt. Die hatten sicher schwere Kinder oder eine eine schwere Kindheit oder sowas...Und beabsichtigt war das `Ganze´ auch nur kurz. Vielleicht noch Jugenstrafe 3 Jahre auf Bewährung oder Sommercamp in den Alpen oder sowas.....
(3) black_spider · 09. August 2012
@1 Selbst wenn jemand rumpöbelt: das würde noch lange keine körperliche Gewalt in dem Maße rechtfertigen...
(2) bItbreaker · 09. August 2012
@1 scheint schwer, zumindest in dem Zusammenhang gesehen, dass es ein schlafendes(!) Opfer war.
 
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