Ich wittere schon Körperverletzung mit Todesfolge, was eine wirklich hohe Strafe verhindern würde. @
4: Alles ab 2 Jahre aufwärts wird in D NICHT zur Bewährung ausgesetzt. Jugendstrafe kommt nur in Frage, wenn Täter zum Tatzeitpunkt noch unter 21 waren. Ist es wirklich sooo schwer, sich mal fundamentalste Infos zu besorgen, bevor man hier kommentiert? @
5: Sie waren besoffen. Hoffen wir mal, daß das Gericht das NICHT als strafmildernd wertet. Notfalls gibts ja noch Revision.