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18: (16) hatte nicht den Wunsch nach diesen Informationen, sondern (16) hatte sich gewundert, dass die deutsche Staatsangehörigkeit des Täters genannt wird, die übrigen aber nicht, wie geschrieben "wenn schon, denn schon". Wenn der Täter deutsch ist, darf man es aber gerne erwähnen, da regt sich niemand auf. (16) hat den Wunsch, solche Taten würden gar nicht passieren!