(pressebox) Köln, 28.05.2015 - Betreiber von Aufzugsanlagen müssen ab dem 1. Juni 2015 Änderungen der gesetzlichen Regelungen beachten. Mit dem Inkrafttreten der neuen Betriebssicherheitsverordnung als maßgebende rechtliche Grundlage werden diese verbindlich. Darauf weist TÜV Rheinland hin. Die neue ...