
Die Betreibergesellschaft der Gaspipeline Nord Stream 2 erhält einen weiteren zeitlichen Aufschub, um eine drohende Insolvenz abzuwenden. Das Kantonsgericht in Zug hat entschieden, dass Kleingläubiger nun bis zum 9. Mai auf ihr Geld warten müssen. Diese Entwicklung wurde zuvor vom NDR gemeldet und
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