Berlin (dpa) - Für viele Hausbesitzer dürfte das überraschend kommen: Im Sommer steht für sie eine Art zweite Steuererklärung an. Grund ist die Reform der Grundsteuer, für die die Finanzämter Informationen zum Grundstück, zum Haus oder zur Wohnung brauchen. Doch viele Bürger wüssten gar nicht, dass […] mehr

Kommentare

20driverman13. Februar 2022
@19 Genau so ist es ja heute auch nicht, hatte vor dem Haus hier eine Wohnung in nem Haus mit 22 Parteien. Die Grundstücksfläche ist vergleichbar, Trotzdem habe ich für die Wohnung fast das doppelte bezahlt wie jetzt fürs Haus. Ergo spielen auch jetzt schon andere Faktoren mit. Aber es ist wieder typisch, der Staat will Kohle von uns, und wir sollen die Daten liefern um uns abzuzocken. Wie in manchen Lokalen wo du beim Zahlen gefragt wirst was du hattest...
19smailies13. Februar 2022
@16 : Der Punkt ist der, dass der Bodenrichtwert gere in Städten, eigentlich kaum noch sinnvolle Aussagen ermöglicht. Auf dem einen Grundstück steht ein altes, kleines EInfamilienhäuschen, auf dem gleich großen Grundstück daneben ein modernes 4-Familienhaus. Nach Bodenrichtwert zahlen beide EIgentümer die gleiche Grundsteuer, das hat das Gericht als nicht mehr zeitgemäß angesehen. Und wer soll jetzt hergehen, und die Verkehrswerte ALLER Gebäude der Stadt bestimmen?
18driverman12. Februar 2022
@17 Danke! Hab ich mir gespeichert.
17Minni12. Februar 2022
Wer nach dem Bodenrichtwert sucht wird hier fündig <link>
16driverman12. Februar 2022
@15 Gute Frage, das hier war das erste was ich in die Richtung gelesen habe. Und obwohl hier nicht exakt steht welche Angaben abgefragt werden regt mich das ganze auf. Einerseits zahlste hunderte von Euro damit du im Grundbuch stehst und dann sind die nicht mal in der Lage einen Bodenrichtwert weiterzugeben. Stattdessen muss man selbst anfangen nach etwas zu suchen was man danach wahrscheinlich nie mehr braucht.
15smailies12. Februar 2022
@11 Meins ist ca. Baujahr 1927, ist das akzeptabel? Es werden deswegen mit Sicherheit auch keine genauen Angaben erforderlich sein. @10 : Die sollten aber tendenziell einmalig sein, oder?
14Wasweissdennich12. Februar 2022
@13 so ähnlich lief das während der französischen Revolution dann ja bekanntlich auch
13Pontius12. Februar 2022
@8 Wir haben ja einen freien Staat, du kannst dein Eigenheim einpacken und frei verreisen, wenn das Fass überläuft...
12Minni12. Februar 2022
@11 Stimmt. Mein vor 30 Jahren gekauftes Haus ist ohne auch ohne Pläne und sonstige Unterlagen. Lt Gemeinde ca.Baujahr 1928-1930. Da wird es schwer oder gar unmöglich korrekte Angaben zu machen.
11driverman12. Februar 2022
@9 Kauf mal entweder ein richtig altes Haus (meins ist ca. Baujahr 1870) oder eines aus der Nachkriegszeit. Wirst Dich wundern wie wenig Pläne (von exakten Plänen will ich gar nicht reden) da vorhanden sind.
10Wasweissdennich12. Februar 2022
@9 selbst wenn die Summe die erhoben wird gleich bleibt sorgt der Aufwand doch für erhebliche Mehrkosten, Steuerberater arbeiten nicht gerade kostenlos und ich auch nicht
9smailies12. Februar 2022
Wenn Du als Hauseigentümer nicht in der LAge bist, über Dein Haus auskunft zu geben, dann hast Du mM nach etwas falsch gemacht. Klar wird es @6 Dinge geben, die man nicht exakt quantifizieren kann, aber grob nachvollziehbar wird es sein und kannd ann auch angegeben werden. @4 : Es soll einigermaßen wertneutral in der Fläche sein, heißt für einen Teil wird es teurer, für andere billiger.
8Wasweissdennich12. Februar 2022
@5 und wenn es der Staat mit den Pflichten übertreibt dann reicht es eben irgendwann
7driverman12. Februar 2022
@5 Damit ist nur gemeint das man sein Immobiles Eigentum in einem "sicheren" Zustand erhalten muss, aber nicht das man plötzlich Finanzamtshilfsbeamter ist...
6driverman12. Februar 2022
Na super, dann dürfen wir dem Staat also mal wieder Dinge mitteilen die dem Staat schon lange bekannt sind. In meinem Fall sind da garantiert auch Sachen dabei, Beispiel Sanierung, die ich nicht genau weiß und auch nicht herausfinden kann da die Vorbesitzer beide verstorben sind...
5Pontius12. Februar 2022
@3 "Eigentum verpflichtet" - der Staatsbürger hat neben den Rechten auch Pflichten.
4KonsulW12. Februar 2022
Es wird mit Sicherheit teurer werden.
3Wasweissdennich12. Februar 2022
@2 also sowas als nötig zu bezeichnen ist geradezu absurd, der Staat hat uns zu dienen und nicht andersrum
2Pontius12. Februar 2022
@1 Passiert eben, wenn das BGH ein Gesetz einkassiert. Die Frage ist doch, warum es bisher nicht in regelmäßigen Abständen nötig war. Mit Daten Mitte des letzten Jahrhunderts zu rechnen ist eher antiquiert.
1Wasweissdennich12. Februar 2022
Schon wieder ne neue Plage