(lifepr) Berlin, 30.06.2015 - Bauschaffenden ist der sogenannte n50-Wert als Kenngröße für die Luftdichtheit der Gebäudehülle geläufig. Seit Inkrafttreten der EnEV 2014 spielt zusätzlich der aus anderen Regelwerken bereits bekannte q50-Wert auch im öffentlich-rechtlichen Nachweis eine Rolle. Er wird ...