(lifepr) Berlin, 30.06.2015 - Bauschaffenden ist der sogenannte n50-Wert als Kenngröße für die Luftdichtheit der Gebäudehülle geläufig. Seit Inkrafttreten der EnEV 2014 spielt zusätzlich der aus anderen Regelwerken bereits bekannte q50-Wert auch im öffentlich-rechtlichen Nachweis eine Rolle. Er wird ...

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