(lifepr) Stuttgart, 02.07.2015 - Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen werden vom Staat gefördert, indem auf Antrag die Einkommensteuer ermäßigt wird. Zu den vielen denkbaren Dienstleistungen soll nach Auffassung des Finanzgerichts Düsseldorf auch die Betreuung eines Haustiers gehören. Nach ...