(pressebox) Düsseldorf, 27.08.2015 - Ein patentgeschütztes Produkt kann auch nach Ende der 20-jährigen Patentlaufzeit gegen Nachahmung geschützt sein: durch den wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz. Diese im Januar 2015 verkündete Entscheidung des Bundesgerichtshofs liegt seit Kurzem im Volltext ...