
Düsseldorf, 10.12.2025 (lifePR) - Auch vermeintlich harmlose "Stecklinge" – also Pflanzen ohne Blüten- oder Fruchtstand – gelten als Cannabis. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, wonach der gewerbliche Vertrieb eingetopfter Cannabisjungpflanzen gegen das
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