(pressebox) Karlsruhe, 17.10.2016 - Aushilfen, Minijobber und Arbeitnehmer arbeiten in vielen Betrieben in Teilzeit. Oftmals ist aber nicht bekannt, dass auch derjenige, der nicht Vollzeit arbeitet, Ansprüche auf Urlaub hat. Die Rechte einer Aushilfe, eines Minijobbers oder eines ...