Potsdam (dts) - Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat das Paritätsgesetz gekippt. Es sollte die politischen Parteien verpflichten, bei der Aufstellung ihrer Landeslisten für die Wahlen zum Landtag abwechselnd Frauen und Männer zu berücksichtigen. Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen ...