Au-pair in Frankreich, Großbritannien, USA
ARAG Experten geben Tipps für Au-pairs und Gastfamilien

(lifepr) Düsseldorf, 23.04.2015 - "Au-pair" heißt übersetzt "auf Gegenseitigkeit"! Ein Au-pair lernt das Land und die Sprache kennen und lebt bei einer Gastfamilie. Es hat Anspruch auf ein eigenes Zimmer und erhält Kost und Logis gratis. Außerdem erhält das Au-pair ein Taschengeld. Als Gegenleistung betreut es den Nachwuchs und übt leichte Haushaltstätigkeiten aus. Die Kinderbetreuung steht dabei allerdings im Vordergrund und Sprachkurse sind verbindlich. Au-pair Aufenthalte sind somit eine ausgezeichnete Möglichkeit für junge Leute, das Leben in anderen Ländern und Familien kennen zu lernen und Sprachkenntnisse zu verbessern. Die USA, Frankreich und England sind die klassischen Länder für deutsche Au-pairs. Während sich die Regelungen innerhalb der EU sehr ähneln, gelten für die USA andere Bestimmungen. ARAG Experten empfehlen, sich für die Vermittlung an eine ausgesuchte Agentur zu wenden; für einen Aufenthalt in den USA ist dies zwingend.

Au-pair in Frankreich

Möchte man als Au-pair nach Frankreich, muss man zwischen 18 und 30 Jahre, ledig und kinderlos sein. Zur Einreise benötigt man als EU-Bürger zunächst nur einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Die Dauer eines Au-pair Aufenthaltes beträgt zwischen 6 und 18 Monaten. Im Sommer sind auch Aufenthalte als Sommer-Au-pair von nur 3 Monaten möglich. Um länger als 3 Monate in Frankreich bleiben zu können, benötigt man als EU-Bürger auch in Frankreich nicht mehr zwingend eine Aufenthaltsgenehmigung (Carte de Séjour Provisoire). Allerdings benötigt man sie z. B. um den französischen Wohnsitz nachzuweisen. Es handelt sich um ein recht kompliziertes behördliches Verfahren, das zudem von Departement zu Departement unterschiedlich sein kann. Die Gastfamilien oder die Agenturen, die den Aufenthalt organisieren, sollten hier unterstützend zur Seite stehen. Die Arbeitszeit eines Au-pairs beträgt in Frankreich meist 30 Stunden pro Woche. Dabei erhält man ein Taschengeld in Höhe des 75 bis 90fachen des jeweils geltenden gesetzlichen Mindeststundenlohns ("minimum garanti"). Im Jahr 2015 sind das zwischen 264 und 316 Euro. Hinzu kommt Babysitting an 2-3 Abenden pro Woche. 1 ½ Tage pro Woche sind frei. In Frankreich besteht auch die Möglichkeit des Au-pair-Plus. Dabei erhöht sich die Arbeitszeit auf maximal 40 Stunden bei entsprechend erhöhtem Taschengeld. Für jeweils sechs Monate Aufenthalt erhält ein Au-pair eine Woche bezahlten Urlaub. Für die gewöhnliche Dauer von einem Jahr ergibt sich daher ein Urlaubsanspruch von 2 Wochen. Das Au-pair muss innerhalb von acht Tagen nach seiner Ankunft von der Gastfamilie bei der französischen Sozialversicherung angemeldet werden. Krankenversichert ist man als Au-pair zwar grundsätzlich auch über die eigene Krankenversicherung, für die Aufenthaltsgenehmigung ist jedoch erforderlich, dass man in Frankreich gesetzlich versichert ist. Vom Tag der Anmeldung bei der französischen Sozialversicherung ist das Au-pair unfallversichert. Kosten für die medizinische Behandlung im Krankheitsfall werden jedoch erst nach einer Arbeitszeit von insgesamt 60 Stunden übernommen (120 Stunden, wenn das Au-pair älter als 25 ist). Während der Arbeitszeit ist ein Au-pair automatisch durch die Haftpflichtversicherung der Gastfamilie mitversichert. Unfälle während der Freizeit sind allerdings nicht mitversichert. Der Abschluss einer eigenen Haftpflichtversicherung ist daher sinnvoll. Sollte das Au-pair das Auto der Gastfamilie benutzen, muss die entsprechende Versicherungsgesellschaft darüber informiert und das Au-pair als zusätzlicher Fahrer eingetragen werden. Ein Sprachkurs ist während des Aufenthaltes Pflicht. Hierfür erhält das Au-pair meist einen Zuschuss durch die Gastfamilie. Sollte es zu Differenzen kommen, kann das Verhältnis auch vorzeitig gekündigt werden. Die Kündigungsfrist bei einer vorzeitigen Beendigung des Au-pair-Verhältnisses zwischen Gastfamilie u. Au-pair hängt vom Vertrag ab. Hier werden in der Regel nicht weniger als 14 Tage vereinbart. In besonders schwerwiegenden Fällen ist allerdings auch eine fristlose Kündigung möglich.

Au-pair in Großbritannien

Für Großbritannien gelten die gleiche Altersgrenzen und Bestimmungen zur Einreise und Dauer wie in Frankreich. Auch die Bestimmungen zur Arbeitszeit unterscheiden sich kaum. Für gewöhnlich erhält ein Au-pair für sechs Monate Aufenthalt eine Woche bezahlten Urlaub. Für die gewöhnliche Dauer von einem Jahr ergibt sich daher ein Urlaub von mindestens 2 Wochen. Das Taschengeld richtet sich in Großbritannien nicht nach dem gesetzlichen Mindestlohn. Vom britischen Innenministerium wird jedoch ein Betrag von 70 bis 85 GBP pro Woche empfohlen. Unterschiede gibt es auch bei der Versicherung: Um eine Krankenversicherung muss man sich als Au-pair aus der EU in England grundsätzlich nicht kümmern. Man genießt den Schutz des staatlichen Versicherungssystems, wenn man seine Europäische Krankenversicherungskarte vorlegen kann. Erforderlich ist jedoch im Gegensatz zu Frankreich eine eigene Unfall- und Haftpflichtversicherung. An einem Sprachkurs muss auch hier teilgenommen werden. In der Regel wird ein 14-tägiges Kündigungsrecht vereinbart. In außergewöhnlichen Fällen ist auch eine fristlose Kündigung möglich. Bei Schwierigkeiten kann Kontakt zur Agentur aufgenommen werden.

Au-pair in USA

Die Regeln für Au-pair Aufenthalte in den USA sind vom US Department of State festgelegt. Um ein Au-pair-Jahr in den USA zu absolvieren, muss man sich an eine entsprechende Organisation wenden. Eine private Planung ist nicht möglich. Zur Einreise ist ein J-1-Visum erforderlich, das man mit Hilfe ausgesuchter Vermittlungsorganisationen erhält. Bewerber müssen zwischen 18 und 26 Jahre alt sein. Erforderlich ist außerdem ein internationaler Führerschein. Mittlere Reife oder Abitur und Englischkenntnisse müssen nachgewiesen werden. Ebenso ausreichende Erfahrung in der Kinderbetreuung. Ein polizeiliches Führungszeugnis ist vorzuweisen. Raucher sind im Allgemeinen nur schwer vermittelbar. Die Mindestdauer für einen Au-pair Aufenthalt beträgt ein Jahr. Nach einem erfolgreichen Jahr als Au-pair besteht die Möglichkeit, die Tätigkeit bis zu einem Jahr zu verlängern. Verfahrensfragen stellen sich kaum, da die Vermittlung ins reguläre Au-pair Programm zwingend über eine Au-pair Organisation erfolgen muss. Während des Aufenthaltes wird das Au-pair von der vermittelnden Organisation betreut. Nach Ende der Au-pair-Zeit und Ablauf des J-1-Visums dürfen sich die Au-pairs noch bis zu 30 Tage in den USA aufhalten. Diese Zeit kann z.B. für eine Reise genutzt werden. Im Rahmen des Vermittlungsverfahrens findet ein Interview mit einem Angestellten der Agentur statt. Dieser prüft die Englischkenntnisse und die Eignung als Au-pair. Die Kosten einer Vermittlung in die USA sind höher als innerhalb der EU. Enthalten ist aber die Krankenversicherung. Eine Kaution von ca. $500 muss ebenfalls gezahlt werden. Ein Au-pair erhält in den USA etwa $195 Taschengeld pro Woche. Die Wochenarbeitszeit darf nicht mehr als 45 Stunden betragen. Pro Woche sind 1,5 Tage frei, ein Wochenende im Monat muss ebenfalls frei sein. Es besteht Anspruch auf 2 Wochen bezahlten Urlaub. Eine Krankenversicherung ist regelmäßig in den Vermittlungsgebühren eingeschlossen. Selbstbeteiligung ist bei Arztbesuchen üblich. Der Abschluss einer privaten Haftpflicht wird auch hier von den ARAG Experten empfohlen. In den USA werden die Sprach bzw. Fortbildungskurse mit bis zu $500 pro Jahr von der Gastfamilie bezuschusst.
Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 23.04.2015 · 11:48 Uhr
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