
Düsseldorf, 05.02.2025 (lifePR) - Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass eine im Ausland ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) grundsätzlich denselben Beweiswert wie ein in Deutschland ausgestelltes Dokument hat, solange der ausländische Arzt die Arbeitsunfähigkeit korrekt bestätigt.
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