St. Gallen (dpa) - Einen Tag nach der Attacke in einem Schweizer Zug ist auch der tatverdächtige Mann gestorben. Der 27-jähriger Schweizer hatte gestern mehrere Passagiere eines Zuges mit einem Brandsatz und einem Messer attackiert. Eine 34-jährige Frau starb heute Vormittag, weitere fünf Menschen ...

Kommentare

(10) heissbaer · 14. August 2016
@9 : "Die Attacke in der Südostbahn kurz vor dem Bahnhof Salez bei Liechtenstein wurde auf Video aufgenommen." <link>
(9) mceyran · 14. August 2016
@8 Ich rede generell nur vom "allgemeinen Standardfall" oder den Dingen, die gerade zum Artikel passen. Die ganzen Feinheiten und Details sind ja oft nicht von Belang oder Interesse.
(8) heissbaer · 14. August 2016
@2 : Es gibt auch Täter die nicht verurteilt werden (bzw werden können): Bagatelldelikt, Schuldunfähigkeit, Verjährung, ... @7 : Bei Zivilprozessen ist die Staatsanwaltschaft nicht beteiligt.
(7) all4you · 14. August 2016
@6 Danke für den Hinweis. (Bezüglich der Leertaste) Allerdings wenn die Strafbehörde einen Täter nicht belangt (weil verstorben), dann muss das Opfer in einem Zivilverfahren viel mehr Eigenleistung erbringen, bevor die Staatsanwaltschaft tätig wird. (Genau wegen dem Schadensersatz)
(6) mceyran · 14. August 2016
@3 (Man darf kein Leerzeichen zwischen @ und Zahl lassen, sonst bekommt man keine rote Benachrichtigung) Im Strafrecht stellt der Tod ein Verfahrenshindernis dar und eine Klage würde fallen gelassen werden. Im Zivilrecht kann aber auch ein Verstorbener verklagt werden, z.B. für Schadensersatz etc.
(5) all4you · 14. August 2016
@ 4 Ich nehme an das er an seinen Brandwunden erlegen ist ... Zitat;" Einen Tag nach der Attacke in einem Schweizer Zug ist auch der tatverdächtige Mann gestorben."
(4) flowII · 14. August 2016
warum ist denn der tatverdaechtige gestorben?
(3) all4you · 14. August 2016
@ 2 Danke für diese Information. Aber zu einer Anklage wird es bestimmt nicht mehr kommen, da er ja verstorben ist.
(2) mceyran · 14. August 2016
@1 Täter ist er dann, wenn ein Gericht ihn verurteilt. Bis dahin ist er verdächtigt und es gilt die Unschuldsvermutung.
(1) all4you · 14. August 2016
Ja was jetzt ? Täter oder Tatverdächtiger ? Entweder war er Täter, was man ja Anhand der Ausagen bestätigen könnte oder er wird nur als Opfer für die Tat angenommen. Was ermittelt denn hier die Behörde? Ach so, er wurde nicht Festgenommen, deswegen nur Tatverdächtiger...
 
Suchbegriff