Karlsruhe (dpa) - Vor zwei Jahren sorgte die Messerattacke der jugendlichen IS-Sympathisantin Safia S. auf einen Polizisten in Hannover für Entsetzen - nun überprüft der Bundesgerichtshof (BGH) den Fall. Das Mädchen hat gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle Revision eingelegt. Das hatte den […] mehr

Kommentare

12juanita201422. Februar 2018
@6 du darfst dir die minusse nicht zu herzen nehmen, einfach am allerwertesten vorbei gehen lassen. minusse haben weder nachteil noch vorteil, also ist doch schnuppe, wieviel man bekommt. mir hat so ein blödian mal geschrieben, dass er mir minusse gibt, weil ich alles klein schreibe. ich schreibe weiterhin alles klein, der kann mich mal
11k29329522. Februar 2018
@10: Nein. Widerspruch zur Meinung muss man ertragen. Natürlich wäre es weitaus sinnvoller, das Visier hochzuklappen, seine eigene Meinung zu sagen und das mit seinem Nick zu "unterschreiben". Trotzdem ist dieser Widerspruch legitim. Bei Fakten sieht das anders aus. Es gibt keine "alternativen Fakten" - das sind schlichtweg LÜGEN.
9k29329522. Februar 2018
@6 : Was regst du dich auf? Du hast eine Meinung geäußert, die man unterstützen kann aber nicht muss. Ich dagegen hab nur Fakten genannt und kriege dafür Minusse.
8tastenkoenig22. Februar 2018
@6 : Aber was hat die Nationalität des Opfers damit zu tun?
7rauhaardackel22. Februar 2018
Wieviele dürfen eigentlich noch zurückkommen, wenn sie erst festgestellt haben das nicht nur brandschatzen und vergewaltigen, sondern auch der wahre Gevatter Tod zum Krieg dazugehören.
6aladin2522. Februar 2018
He, Ihr verdammten Minusklicker! Ihr heißt die islamistische Gewalt gegen Deutsche gut? Schämt Euch!!!
5aladin2522. Februar 2018
6 Jahre? Die sollte mindestens 10 Jahre hinter Gitter!
4k48986622. Februar 2018
Was ist das für eine Überschrift? Wer ist auf dem Polizist?
3k29329522. Februar 2018
@1 : Eine Revision muss begründet sein, sonst wird sie sofort abgebügelt. Nur zur Strafminderung ist Revision sowieso nicht zulässig. @2 : Das ist keine Berufung sondern eine Rvision. Hier gehts nicht um die Strafhöhe sondern um mögliche Verfahrensfehler.
2michi918222. Februar 2018
Ich würde auch sagen: Strafe verdoppeln und gut ist es. Aber wahrscheinlich gibt's wieder Verständnis für die Täter und ein mildes Urteil. Der Polizist tut mir leid, ich hoffe er ist vollständig genesen.
1Dackelmann22. Februar 2018
Hier dreht sich alles wiedermal nur um die Täter. Die Strafe die sie bekommen hat ist doch sehr gnädig ich weiß garnicht was der Bundesgerichtshof da noch lange verhandeln will ,einspruch ablehnen und fertig. Als sie den Polizisten niedergestochen hat war ihr sein leben doch gleichgültig und ob er Familie hat genauso.