Düsseldorf (dpa) - Aus Angst vor einer Abschiebung bezichtigen sich immer wieder Flüchtlinge, in ihrem Heimatland schwere Straftaten begangen zu haben - häufig sind die Geschichten aber nur ausgedacht. Das Phänomen ist in mehreren Bundesländern bekannt. In nahezu allen Staatsanwaltschaften […] mehr

Kommentare

12Bermuda192105. Juni 2017
@10 das kann gut sein, ich weiß nur nicht ob es einen § gibt der auch das Vortäuschen einer Straftat im Ausland mit einschließt da bräuchten wir wohl einen guten Juristen hier.
11Bermuda192105. Juni 2017
@9 das wäre schon mal ein Punkt, dann handelt die ganze News hier nur davon das mehrere Bundesländer, Staatsanwaltschaften, der Generalbundesanwalt, das Justizministerium usw.(also der Staat kann man wohl sagen) das Problem kennen und ernst nehmen. ZITAT von SunnyBrB ... Unser Staat ist so dämlich und rafft das einfach nicht ... von der Kohle die im Knast verdient wird für ein tolles Leben danach weil man sie ja nicht mehr ausweisen kann (warum auch immer) will ich gar nicht erst anfangen.
10bleifrau05. Juni 2017
Aber gibt es denn nicht auch den Straftatbestand "Vortäuschung einer Straftat"? Ob es dfür ggf. Knast gibt, weiß ich nicht.
9Joey05. Juni 2017
Ich tippe jetzt mal darauf, daß Bermuda auf die Tatsache anspielt, daß man in Deutschland nur für eine Straftat verurteilt werden kann, die auch bewiesen wurde. Nur ein Geständnis reicht nicht, um in den Knast zu kommen. Aber die Möglichkeit, daß jemanden im Heimatland die Todesstrafe erwartet, verhindert eine Abschiebung. ;-)
8Bermuda192104. Juni 2017
@7 das will ich auch gar nicht das du darauf eingehst weil du das sowieso nicht verstehst, sonst hättest du ja deine Posting nicht verfasst. ABER wenn du dir Mühe gibst wird es ja vielleicht noch etwas :-) also alles cool. Die meisten User sind eh auf deiner Seite also einfach zurücklehnen und deinen Sieg genießen dann wird der Sonntag noch besser.
7SunnyBrB04. Juni 2017
@6 bermuda auf so ein stumpfsinniges Argument von dir gehe ich doch gar nicht ein.
6Bermuda192104. Juni 2017
@5 bist du so dumm wie du schreibst oder rallst du nicht was für einen Unsinn du hier von dir gibst - ich krieg mich gerade vor lachen nicht mehr ein YMMD einfach herrlich. ALLE die nicht verstehen was ich meine können jetzt den Minusklicker betätigen oder vielleicht doch versuchen zu verstehen wo der Fehler von @5 liegt.
5SunnyBrB04. Juni 2017
Ich finde aber das sind Straftaten die sie nur vortäuschen um hier zu bleiben mehr ist das nicht und wenn man sich im Knast ein bisschen benimmt kommt man vorzeitig raus und die Kohle die man im Knast zurückgelegt hat verhilft einem erstmal für den Start.Da sie nicht mehr ausgewiesen werden können haben wir sie denn für immer hier.So ist die Taktik.Unser Staat ist so dämlich und rafft das einfach nicht.
4darkkurt04. Juni 2017
Wenn die Alternative ist, im Heimatland gelyncht zu werden, scheint es vielleicht doch nicht so blöde zu sein, für 15-20 Jahre hier in den Knast zu gehen...
3SunnyBrB04. Juni 2017
Also so blöde wie sie tun können sie gar nicht sein,aber was bringt ihnen das hier lebenslänglich in den Knast zu gehen.Gut die haben ein Dach übern Kopf und bekommen Taschengeld und können arbeiten gehen.Doch ist das der Preis für Freiheit.Wenn sie tatsächlich Straftaten begannen haben denn müssen sie auch dafür belangt werden nach den Gesetzen ihres Landes.Wir sind so blöde und zahlen mit unseren Steuergeldern den ganzen Spaß.
2smailies04. Juni 2017
Also: Ein Geständnis z.B. eines Mordes - dann hier inhaftieren und lebenslänglich einsperren, ist irgendwie auch ein wenig blöd und teuer für den Steuerzahler. Andererseits kann man einen Mörder ja auch schlecht frei herumlaufen lassen, oder?!
1k48986604. Juni 2017
Auch das Vortäuschen einer Straftat ist nach § 145d StGB strafbar.