Berlin (dts) - Die zwischen 2015 und 2017 ergangenen Asylbescheide werden vorausaussichtlich nicht wie eigentlich gesetzlich vorgeschrieben nach drei, sondern nach vier Jahren überprüft. Das berichtet das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Mittwochausgaben) unter Berufung auf führende […] mehr

Kommentare

1bs-alf30. Januar 2019
Warum wird nicht einfach Personal zur Unterstützung eingestellt, gibt es keine arbeitslosen Sachbearbeiter in Deutschland. Oder liegt es am ""Fachkräftemangel" ? Das Problem mit der Bearbeitung der Asylbescheide besteht ja schon seit einigen Jahren. Wann wird endlich gehandelt ?