
Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Facharztes für Neurologie und Psychiatrie gegen seine Verurteilung wegen Totschlags im Zusammenhang mit Sterbehilfe abgewiesen. Die Beschwerdebegründung habe die Möglichkeit einer Verletzung von Grundrechten oder
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