
Zürich, 04.05.2026 (PresseBox) - Wer in der Schweiz Kandidaten überprüft, bewegt sich im Spannungsfeld zwischen berechtigtem Informationsinteresse des Arbeitgebers und dem Persönlichkeits- sowie Datenschutz des Bewerbers. Das Schweizer Recht hält dabei konsequent am Grundsatz der
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