Karlsruhe/Berlin (dpa) - Kosten für ein Arbeitszimmer zu Hause können künftig wieder leichter von der Steuer abgesetzt werden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die 2007 eingeführte Beschränkung der Abzugsmöglichkeiten für verfassungswidrig. Nutznießer sind vor allem Lehrer und andere ...

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(1) ichundich · 29. Juli 2010
und wieder ne watsche
 
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