(lifepr) Hamburg, 19.11.2014 - In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte ein Arbeitnehmer nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses u.a. die Urlaubsabgeltung in Höhe von EUR 2.073,60 brutto für 24 Urlaubstage aus dem Jahr 2012 gefordert. Diesen Urlaub hatte der Arbeitgeber nicht ...